Der Besitz von Drogen ist grundsätzlich strafbar. Schon heute können Richter aber beim Besitz von Kleinstmengen Cannabis von einer Strafe absehen: Bei Jugendlichen und Ersttätern kann eine Therapie weitaus sinnvoller sein als die harte Bestrafung. Dabei muss das Ziel allerdings immer ein drogenfreies Leben sein – nicht der liberale Umgang mit Drogen.

Die Freigabe von Drogen wäre eine politische Kapitulation. Auch das lange als weiche Droge verharmloste Cannabis wird gefährlicher, weil die Konzentration der Wirkstoffe zunimmt. Die Festlegung einer bundesweit einheitlichen Straffreiheitsgrenze aber wäre wünschenswert, damit über Landesgrenzen hinweg Rechtssicherheit geschaffen würde. Am Ende aber entscheiden bei kleinen Mengen Staatsanwälte und Gerichte über eine Verfolgung.

Ob eine Toleranzgrenze wie in Nordrhein-Westfalen bei zehn Gramm Eigenbedarf liegen sollte, oder wie in Niedersachsen bei sechs Gramm, müssen Gutachter beurteilen. Die Gramm-Debatte trifft auch nicht den Kern des Problems. Wie können Jugendliche davon abgehalten werden, dass sie aus Leichtsinn Drogen probieren? Und welche Auflagen sind sinnvoll, damit Gelegenheitskonsumenten schnell von der Droge loskommen? Das sind die Fragen, die politisch dringend geklärt werden müssen. Eine Legalisierung weicher Drogen wäre ein Irrweg.

Die Länder prüfen die Einführung einer Freigrenze für den Besitz von Haschisch und Cannabis. Dabei treffen die Verfechter von Abschreckung und Tolerierung hart aufeinander. Ein gemeinsames Signal der Länder ist nicht zu erwarten.