Die großen Parteien versuchen, mit einer Schranke bei drei Prozent die lästige Konkurrenz der kleinen Parteien außen vor zu halten. Ob sie damit durchkommen, ist höchst fraglich. Und überhaupt: Man hätte den Großen mehr Souveränität und weniger Kleingeistigkeit im Umgang mit den Kleinen gewünscht.
Die Fünf-Prozent-Hürde für die Europawahl hat das Verfassungsgericht gekippt – nun versuchen die großen Parteien, mit einer Schranke bei drei Prozent die lästige Konkurrenz der Kleinen außen vor zu halten. Ob sie mit diesem Trick durchkommen, ist höchst fraglich.
Denn: Legt man etwa das Ergebnis der letzten Europawahl 2009 zugrunde, als die Fünf-Prozent-Hürde noch galt, wäre das Ergebnis mit einer Sperrklausel von drei Prozent exakt das gleiche: die stärkste Partei unter der Hürde kam auf nur 1,7 Prozent. Schon hat die erste Kleinpartei eine erneute Verfassungsklage angekündigt. Die Karlsruher Richter könnten sich angesichts dieser Lage von Union, SPD, FDP und Grünen veralbert fühlen und auch die neue Sperrklausel kippen.
Und überhaupt: Man hätte den großen Parteien mehr Souveränität und weniger Kleingeistigkeit im Umgang mit den Kleinen gewünscht.