Mit seinem Google-Urteil hat der Bundesgerichtshof die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen im weltweiten Netz gestärkt. Zwar muss der Betreiber einer Homepage nicht von sich aus sämtliche Inhalte prüfen, sehr wohl aber muss er reagieren, wenn es Beanstandungen gibt.

Niemand muss Diffamierungen dulden. Nicht im normalen Miteinander, nicht im Internet und auch nicht, wenn es sich um automatisch generierte Ergänzungsvorschläge einer Suchmaschine handelt. Mit seinem Google-Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen im weltweiten Netz gestärkt. Das oberste Gericht folgte der eigenen Linie: Zwar muss der Betreiber einer Homepage nicht von sich aus sämtliche Inhalte prüfen, sehr wohl aber muss er reagieren, wenn es Beanstandungen gibt.

Ob dieses Urteil Auswirkungen hat auf die ruhend-gestellte Klage von Bettina Wulff, die sich gegen rotlichtverdächtige Schlagwort-Kombinationen mit ihrem Namen wehrte, wird sich zeigen. Absehbar aber ist, dass der Spruch des Zivilsenates Auswirkungen auf die tägliche Praxis der Suchmaschinen-Betreiber haben wird.

Man darf wohl davon ausgehen, dass sich Google an das Urteil hält und bei Beschwerdefällen handelt. Also Vorschläge kurzerhand sperrt, wenn eine zweifelhafte Kombination auftaucht. So wie bei der Suche nach Jörg Butt. Der Name des ehemaligen Bayern-Torwarts erhält keine automatische Ergänzung. Die Fläche bleibt weiß. Denn Butt bedeutet im Englischen Hintern. Und dieser Begriff ist nach den Google-Vorstellungen nicht mit dem Jugendschutz vereinbar.

Eine pragmatische Lösung - zugegeben. Allerdings eine, die über das aktuelle BGH-Urteil hinaus geht. Denn die Kammer hat ausdrücklich festgehalten, dass ein Anspruch auf Löschung nur dann besteht, wenn die Vervollständigungs-Aussagen falsch sind. Dies in jedem Einzelfall zu prüfen, dürfte Google wegen des Massengeschäftes schwer fallen.