Die Entscheidung des Bundesgerichtshof in Sachen Autovervollständigung ist eine im Sinne des Bürgers. Google darf sich nicht einfach auf die Position zurückziehen, keinen Einfluss auf das zu haben, was Nutzer in die Suchmaschine eintippen. Aber der Konzern muss immer erst dann aktiv werden, wenn jemand seine Rechte verletzt sieht.

Im Internet verbreiten sich Gerüchte besonders schnell – und halten sich hartnäckig. Niemand weiß das besser als Bettina Wulff, Noch-Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten. Auch sie will gegen den US-Konzern Google vorgehen, weil dessen Suchmaschine ihren Namen noch immer mit Begriffen wie Prostitution und Rotlicht kombiniert. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt auch ihr den Rücken. Denn die Entscheidung hilft Verleumdeten, ihr Recht durchzusetzen. Und Google darf sich nicht einfach auf die Position zurückziehen, keinen Einfluss auf das zu haben, was Nutzer in die Suchmaschine eintippen.

Die Entscheidung des Gerichts ist somit eine im Sinne des Bürgers. Solange es keinen Beweis für Behauptungen gibt, darf auch kein Computerprogramm einen sachlichen Zusammenhang zwischen Namen und ehrverletzenden Begriffen herstellen. Das gilt für Bettina Wulff – und für jeden anderen. Mit dem Urteil verlangt der BGH von Google zudem nichts Unmögliches. Der Konzern muss immer erst dann aktiv werden, wenn jemand seine Rechte verletzt sieht. Ein Kompromiss, mit dem beide Seiten – Unternehmen wie Kläger – sehr gut leben können.