Um Kunden anzulocken, bieten Billigstrom-Versorger wie Flexstrom den Strom zunächst unterhalb der Beschaffungskosten an. Durch ein solches Gebaren wird auch das Ansehen seriöser Anbieter beschädigt.
Wenn der Billigstrom-Versorger Flexstrom angibt, dass die schlechte Zahlungsmoral der Kunden mit Schuld an der Pleite sei, dürfte das für die Verbraucher wie Hohn klingen. Denn vielmehr ist das Geschäftsmodell von manchem Strom-Discounter das eigentliche Risiko: Um Kunden anzulocken, bieten sie den Strom zunächst unterhalb der Beschaffungskosten an. Bezahlt werden die eigenen Rechnungen dann vom Geld aus der Vorkasse der Kunden. Zudem häufen sich bei Verbraucherschützern und Schlichtungsstellen die Klagen, wonach Gutschriften für einen Wechsel zum Billig-Anbieter – auch zu Flexstrom – nicht bezahlt werden.
Durch ein solches Gebaren wird auch das Ansehen seriöser Anbieter beschädigt. Kunden müssen nun künftig noch besser aufpassen, dass nicht nur der günstigste Tarif für die Wahl des Versorgers ausschlaggebend sein darf. Schließlich kann dieser dann tatsächlich „verboten günstig“ sein, um den Werbeslogan von Flexstrom aufzugreifen.