Es ist im Interesse des Gerichts – und ganz Deutschlands –, dass sich die Welt ein Bild davon machen kann, wie ein ordentlicher Prozess gegen derartige Staatsfeinde in einem Rechtsstaat geführt werden kann. Diese Chance besteht jetzt wieder.
Das Bundesverfassungsgericht entwickelt sich langsam zu einer Art Knigge für Politik und Justiz. Immer wieder muss es eingreifen, oft um Selbstverständlichkeiten einzufordern. Aktuellster Fall: der NSU-Prozess. Dass es Sinn macht, ausländischen Medien – speziell türkischen – einen Platz zur Berichterstattung im Gerichtssaal anzubieten, versteht sich bei einem Fall solcher Tragweite eigentlich von selbst. Trotzdem weigerte sich das Oberlandesgericht München, von seiner „Wer-zuerst-kommt...“-Vergabepraxis abzuweichen. Jetzt wird es zum umdenken gezwungen. Peinlich.
Es ist im Interesse des Gerichts – und ganz Deutschlands –, dass sich die Welt ein Bild davon machen kann, wie ein ordentlicher Prozess gegen derartige Staatsfeinde in einem Rechtsstaat geführt werden kann. Diese Chance besteht jetzt wieder. Das Gericht musste dazu aber erst einen Schlag in den Nacken bekommen.