Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die Verantwortlichen beim Oberlandesgericht in München. In einer Mischung aus Arroganz und Borniertheit hatte man sich dort seit Wochen stur hinter einer Mauer aus Regularien und Vorschriften gegen die geballte Kritik aus Medien und Politik verschanzt.

Nun hat die Vernunft doch noch gewonnen: Journalisten ausländischer Medien müssen bei der Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess angemessen berücksichtigt werden.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die Verantwortlichen beim Oberlandesgericht in München. In einer Mischung aus Arroganz und Borniertheit hatte man sich dort seit Wochen stur hinter einer Mauer aus Regularien und Vorschriften gegen die geballte Kritik aus Medien und Politik verschanzt. Ein Paradebeispiel für unsensible Paragrafenreiterei.

Neun der zehn Opfer der NSU-Mordserie hatten ausländische Wurzeln. Es wäre unvermittelbar gewesen, hätte man die Medien dieser Länder im Prozess außen vor gelassen. Traurig ist nur, dass für solch eine Selbstverständlichkeit das höchste Gericht des Staates bemüht werden musste.