Verbraucherschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wer seine Unfallversicherung aktualisiert, ­bekommt gleich ein ganzes Heft mit Informationen ausgehändigt und muss mehrere Erklärungen unterschreiben, dass der Makler auch wirklich alles erklärt hat. In den Banken sieht es nicht anders aus. Telefonische Beratungsgespräche müssen mitgeschnitten werden, und Protokolle umfassen gern einmal 27 Seiten. Ob die Kunden verstehen, was sie da unterschreiben, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wer hat sich nicht schon selbst dabei ertappt, einfach zu unterschreiben, weil man gar keine Zeit hat, den ­Informationswust in Ruhe zu lesen...

Es ist nicht zu leugnen, dass der Gesetzgeber die ausufernden Phänomene des Finanzmarkts mit einem bürokratischen Monster zu bändigen versucht. Es belastet Kunden wie Anbieter. Die Banken, die sich die Mehrarbeit zum Teil selbst eingebrockt haben, verabschieden sich aus der Wertpapier-Beratung, weil der Aufwand dem Ertrag nicht gerecht wird. Nutznießer sind am Ende aber tatsächlich die Kunden. Nimmt man die sprunghaft gestiegenen Beratungs-Zahlen bei der Verbraucherzentrale NRW zum Maßstab, verfügen die Anleger nun über scharfe Instrumente, ihre Rechte bei Falschberatung einzufordern.