Es verschieben sich die Gewichte, sollten künftig nicht mehr die Aufsichtsräte, sondern die Hauptversammlungen das letzte Wort in Sachen Vorstandsvergütung haben. Bleiben dann die Interessen der Mitarbeiter auf der Strecke?
Es hört sich zunächst einmal gut an, wenn es heißt, die Eigentümer sollen über die Chefgehälter abstimmen. So wie es auch die Schweizer in ihrem wegweisenden Referendum entschieden haben. Grundsätzlich ist es richtig, diesem Vorbild zu folgen, um Gehaltsexzesse durch stärkere Aktionärsrechte zu verhindern. Doch zur Wahrheit gehört ebenfalls, dass die Hauptversammlung auch nicht mehr ist als eine Interessenvertretung im Unternehmen. Um es klar auszudrücken: Das Aktionärstreffen ist keine Belegschaftsversammlung.
Es verschieben sich die Gewichte, sollten künftig nicht mehr die auch mit Arbeitnehmervertretern besetzten Aufsichtsräte das letzte Wort in Sachen Vorstandsvergütung haben. Schon fürchten Gewerkschaften, künftig könnten vor allem kurzfristige Ziele wie der Aktienkurs oder schnelle Gewinne die Basis der Gehaltsentscheidung bilden. Bleiben dann die Interessen der Mitarbeiter auf der Strecke? Kurzum: Der Aufsichtsrat ist ein gutes Gremium, um die Chefgehälter festzulegen. Vorausgesetzt, die Firmenkontrolleure nehmen ihre Verantwortung auch wirklich wahr, was in der Vergangenheit leider viel zu oft nicht geschah.