Man wundert sich ja schon, dass seit Jahrzehnten all jene Behinderten von der Wahl ausgeschlossen werden, die unter Totalbetreuung stehen. Hand aufs Herz: Wer wusste davon? Aber noch mehr wundert man sich, dass in Berlin darüber politisch gestritten wird.

Wählen zu können, ist ein politisches Grundrecht, Artikel 38. Es gibt keine vernünftige Begründung dafür, einen Teil der Behinderten auszugrenzen, nur weil sie auf Betreuung angewiesen sind. Es kann ja sein, dass viele im Einzelfall nicht wählen können – ja, dann werden sie halt kein Kreuz machen. Aber sie müssen generell die Chance dazu haben, am politischen Geschehen teilzunehmen.

Einige seien politisch interessiert und wollten auch wählen. Das behauptet der Behinderten-Beauftragte. Es gibt keinen Grund, es in Abrede zu stellen. Das Amt macht nur Sinn, wenn es kein Alibi-Job ist und Hubert Hüppe als Anwalt der Betroffenen auch politisch ernst genommen wird.

Man wundert sich ja schon, dass seit Jahrzehnten all jene Behinderten von der Wahl ausgeschlossen werden, die unter Totalbetreuung stehen. Hand aufs Herz: Wer wusste davon? Aber noch mehr wundert man sich, dass in Berlin darüber politisch gestritten wird. Das ist ein einziger Krampf. Das Wahlgesetz ist aus der Zeit gefallen. Es widerspricht UN-Standards und einer modernen Behindertenpolitik. Die Union sollte auf Hüppe hören.