Es mag nur um eine kleine Gruppe von Homosexuellen gehen, die vom jüngsten Adoptionsurteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen sind. Und doch ist das Urteil wegweisend, denn erneut zeigen die obersten Richter, dass an der Gleichstellung von Eheleuten mit verpartnerten Schwulen und Lesben kein Weg vorbei geht. Noch beschränkt sich das Adoptionsrecht auf leibliche Kinder des Partners und nun auch die bereits adoptierten Kinder. Gemeinsam ein Kind adoptieren, das bleibt homosexuellen Paaren weiterhin verwehrt. Damit sind sie im Adoptionsrecht gegenüber Ehepaaren benachteiligt.

Die Politik kann den Prozess der Gleichberechtigung nicht aufhalten. Vor allem die regierende, aber blockierende Union könnte den Verfassungsrichtern eine Menge Arbeit ersparen, wenn sie mit der vollständigen Gleichstellung von homo- und heterosexueller Ehe dem Gericht zuvorkommen würde.