NRW-Justizminister Kutschaty hat sich auf die „Abmahn-Abzocke“ zwielichtiger Anwälte eingeschossen, könnte ungewollt jedoch ebenso Autoren, Musiker und Filmemacher treffen. Das Recht muss unterscheiden zwischen dem falschen Klick im Kinderzimmer und dem gewerblichen Betrug.
NRW-Justizminister Kutschaty hat sich auf die „Abmahn-Abzocke“ zwielichtiger Anwälte eingeschossen, könnte ungewollt jedoch ebenso Autoren, Musiker und Filmemacher treffen. Es liegt zwar auf der Hand, dass sich dubiose Advokaten im Gewand der Urheberrechtsschützer an privaten Ersttätern und kleinen Raubkopierern bereichern wollen.
Das Recht muss unterscheiden zwischen dem falschen Klick im Kinderzimmer und dem gewerblichen Betrug. Dennoch: Mit dem Vorstoß, unseriösen Praktiken solch spezialisierter Kanzleien beizukommen, könnte zugleich ein grundfalsches Signal ausgesendet werden. Filme, Texte und Lieder seien im Internet frei verfügbar. Wer nicht zahlt, habe kaum etwas zu befürchten.
Diese Bagatellisierung der Gratiskultur im Netz kann auch die Landesregierung nicht wollen. Das wäre nicht nur unfair gegenüber den Urhebern, sondern erst recht gegenüber den noch immer vielen zahlenden Kunden, die Filme, Bücher oder Musik überhaupt erst möglich machen.