Unfruchtbar: Das ist keine Diagnose, die eine Frau oder ein Mann heutzutage hinnehmen muss. Die „Babymacher“ – tatsächlich nennt sich das Essener Team rund um den Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke so – sind in allen erlaubten Methoden geübt, die ei­nem Paar zum Wunschkind verhelfen. Die Samenspende ist für sie eine eher einfache Behandlung.

Ist ein Kind auf diesem Weg erst einmal gezeugt und gesund geboren, ist die Mission der „Babymacher“ erfüllt. Ob Eltern ihr Kind früh darüber aufklären, dass es nur ei­nen „sozialen“ Vater hat, ob sie mit einer Lüge leben, die eine Schwiegermutter im Streit dann doch ausplaudert – das spielt für die Mediziner keine Rolle mehr.

Doch hier beginnen die Nöte der Kinder. Ist das Verhältnis zum „sozialen“ Vater zwangsläufig gestört, weil die Gene nicht stimmen? Gibt es womöglich ein erhöhtes Krebsrisiko? Der Zweifel kann nagend sein und das Verhältnis zum sozialen Vater behindern oder gar zerstören.

Mit ihrer vertraglich zugesicherten Anonymität blenden die Mediziner die Rechte der Kinder völlig aus. Dass nun das Oberlandesgericht Hamm diese Rechte über alte Verträge stellt, schafft endlich Klarheit. Wer künftig spendet, muss auch bereit sein, Jahre später ein unbekanntes Kind zu treffen. Das erleichtert es Mutter und sozialem Vater vielleicht auch, frühzeitig aufzuklären. Denn wenn dem Kind die Verunsicherung erspart werden soll, geht daran kein Weg vorbei.