Wenn der Deutsche Mieterbund beklagt, dass Vermieter in wirtschaftlich potenten Städten sowie in beliebten Universitätsstädten deutlich mehr Geld von Neumietern verlangen, dann ist das vor allem ein Spiegelbild der Kommunen. Denn in Revierstädten wie Essen oder Dortmund, die mit Strukturproblemen und Einwohnerschwund zu kämpfen haben, fallen die Preise um fünf bis zehn Prozent.
Auf der anderen Seite rächt es sich etwa in Düsseldorf, dass die Stadt sich immer mehr aus dem sozialen Wohnungsbau zurückzieht. Preiswerter Wohnraum wird knapp, die Vermieter schlagen ordentlich drauf. Da klingt die Forderung des Mieterbundes durchaus verständlich, wonach die Preise bei Neuvermietungen nicht um mehr als zehn Prozent über denen ortsüblicher Vergleichsmieten liegen dürfen.
Jedoch ist es fraglich, ob eine solche Deckelung verfassungsrechtlich möglich ist. Zwar gibt es gesetzliche Regelungen bezüglich erlaubter Mietsteigerungen – hier jedoch gilt der Vertrauensschutz, wonach bei bestehenden Verträgen Verlässlichkeit gewährleistet sein muss. Das ist so nicht auf die Miethöhe bei Neuvermietungen übertragbar.
Laut Mieterbund fehlen bereits heute 250.000 Wohnungen in den begehrten Städten. Die Lage dort dürfte sich so rasch nicht bessern.