Christian Wulff bleibt wohl ein Strafprozess wegen Korruptionsverdachts aller Voraussicht nach erspart. Das LKA Niedersachsen habe keine Beweise gegen Wulff, heißt es. Das Verfahren werde deshalb eingestellt. Ob Anklage erhoben wird oder nicht, die Justiz wird es niemandem recht machen können.
Es ist viel zu ernst und kein Kartenspiel, aber den Schwarzen Peter hat die Staatsanwaltschaft schon. Die Beweislage gegen Christian Wulff ist offenbar dünn. Ob Anklage erhoben wird oder nicht, die Justiz wird es niemandem recht machen können.
Es ist nicht mal ein Jahr her, dass sie die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragte: wegen Verdachts der Vorteilsnahme. Juristisch gehörte nicht viel dazu, ein Anfangsverdacht. Für Wulff hatte es den Rücktritt zur Folge. Er stand am Abgrund und sah sich gedrängt, einen Schritt weiter zu gehen. Es heißt nun, mangels Beweisen bleibe ihm der Prozess erspart. Eine Anklage darf nicht unverhältnismäßig sein. Gilt das nicht längst genauso im umgekehrten Fall? War es nicht unverhältnismäßig, so lange am Verfahren festzuhalten?
Die „Zeit“ hat Bilanz gezogen. Die Zahlen: 24 Sonderermittler, fast 100 Zeugen, 380 Aktenordner, 20 000 Blatt Papier. 45 Bankkonten wurden ausgewertet, 37 Telefonanschlüsse überprüft und drei Staaten um Rechtshilfe ersucht. Spätestens hier ist der Zeitpunkt gekommen, innezuhalten und sich zu vergewissern, worum es geht. Um die Hotelrechnungen für ein paar Übernachtungen in Sylt, einige Tausend Euro.
Es geht darum, ob sich Wulff von einem Filmproduzenten aushalten ließ. Unter anderem. Es gab viele Dinge, mit denen er sich – politisch – unmöglich gemacht hat. Aber seit seine Schwiegermutter erklärte, sie habe das Geld ausgelegt, mit dem Wulff dem Produzenten Rechnungen erstattete, war die Entlastung wasserdicht. Es heißt, es gebe „Restzweifel“. Man kann mit den Staatsanwälten fühlen. Der Druck war groß. Hätten sie die Vorwürfe auf die leichte Schulter genommen, hätte man vom Promi-Bonus gesprochen. Nur mit dem ultimativen Beweis gegen Wulff würde die Justiz um jede Manöverkritik herumkommen.
Wird mangels Beweisen keine Anklage erhoben, wird das Wort vom Freispruch 2. Klasse die Runde machen. Wulff zahlt so oder so einen hohen Preis. Man möchte auch nicht in der Haut Olaf Glaesekers stecken – Wulffs Ex-Sprecher. Auch gegen ihn laufen Ermittlungen. Irgendeiner muss doch noch büßen, oder etwa nicht?