Darf die deutsche Justiz Menschen vor Gericht stellen, die Werte schaffen? Sie darf nicht nur, sie muss sogar. Es gilt der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz - gleich, ob jemand Werte schafft oder nicht. Damit kann niemand besonderes Recht für sich beanspruchen. Das nur, um die Klage von Josef Ackermann, des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, angemessen zu beantworten.

Das besondere Recht, das manche Wirtschaftsbosse für sich beanspruchen, entsteht heute nicht mehr durch ein schwach ausgeprägtes Ermittlungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden, sondern auf andere Weise: Die Straftäter können die besten Anwälte bezahlen, auf der anderen Seite fehlen Staatsanwälte. Zudem belasten Wirtschaftsdelikte die Gerichte zeitlich enorm.

Der real existierende Kapitalismus hat bei manchen aus den Top-Etagen die Hemmschwelle niedriger gesetzt, sich zu bereichern. Das Gefühl für Recht und Unrecht und für die Grauzone dazwischen ist im Zuge der Globalisierung nicht mehr so ausgeprägt wie früher. Das ist aber kein Problem der Managerkaste allein.

Verfehlungen sind ohne Ansehen der Person zu ahnden. Öffentlich vorführen sollte man aber niemanden.