Die rot-grüne Ablehnungsfront hat gehalten, das Steuerabkommen mit der Schweiz ist gescheitert. Der Vertrag war ungerecht, weil Steuerbetrüger gegen geringen Ablass ihr Schwarzgeld hätten anonym reinwaschen können. Der ehrliche Steuerzahler wäre der Dumme. Andererseits regiert nun beim Ankauf von Steuer-CDs das rechtsstaatlich fragwürdige Zufallsprinzip. Die Lösung: Wenn der Pulverdampf verraucht ist, sollte ein neuer Anlauf für ein faires Abkommen möglich sein.

Finanzminister Schäuble hat Rot-Grün mit dem schlecht verhandelten Abkommen die Steilvorlage für eine populistische Robin-Hood-Rolle im Bundestagswahlkampf geliefert. Amtskollege Walter-Borjans zückt die Gerechtigkeitskarte. Dabei blendet der Minister das Risiko aus, dass Hinterzieher auf Verjährung warten oder ihr Kapital in Drittländer abziehen.

Schweizer Banken haben mit dem Lockmittel Steuergeheimnis zur Steuerflucht verholfen. Wenn Walter-Borjans dieses Schlupfloch schließen will, kann er auf breite Unterstützung setzen. Aus Angst vor Enttarnung durch Steuer-CDs haben Hunderte gut situierte Bürger kalte Füße bekommen, Selbstanzeigen erstattet und drei Milliarden Euro in deutsche Kassen gespült. Aber darf der Rechtsstaat mit Datenverkäufern Geschäfte machen? Heiligt der Zweck die Mittel? Nein. NRW muss zurückkehren zur Rechtsstaatlichkeit.

Die Nachbesteuerung von Hinterziehern war zu niedrig, die anonyme Legalisierung ein Hohn. Früher oder später wird sich die Schweiz vom Bankgeheimnis verabschieden müssen. Steuerflüchtlinge sollten sich fragen, ob es moralisch vertretbar ist, dem Fiskus Geld für Kindergärten, Schulen und Universitäten zu entziehen.