Im Zweifelsfall muss der Schutz der Bürger stets Vorrang haben vor Lockerungsmaßnahmen für gefährliche Patienten. Nur das schafft das nötige Vertrauen in den Maßregelvollzug.

Längst geht es nicht mehr um das Ob, sondern allein ums Wo. Kaum einer zweifelt noch an der Notwendigkeit, psychisch kranke Straftäter therapeutisch zu behandeln. Vor Ort aber regiert unverändert das St.-Florians-Prinzip. Kliniken für den Maßregelvollzug dürfen überall hin – nur bitte nicht in die eigene Gemeinde.

Weil die überfüllten Kliniken zusätzliche Täter nicht mehr aufnehmen können, muss NRW handeln. Ministerin Steffens wirbt für ein breites Bündnis der Parteien – die Protestwelle aber rollt nicht durchs Parlament, sondern in den Kommunen. Von den fünf betroffenen Städten haben vier ihren grundsätzlichen Widerstand angekündigt. Da drohen neue Klagen vor Gericht.

Zur Wahrheit gehört: Der Maßregelvollzug in NRW ist sicherer geworden. Nach zahlreichen Ausbrüchen und Gewalttaten werden Patienten heute besser bewacht. Ein Restrisiko aber bleibt. Steffens pocht auf Verursacherprinzip und Verteilungsgerechtigkeit: Psychisch kranke Täter müssen wohnortnah untergebracht werden. Bei der Standortsuche aber haben sachliche Argumente wenig Chancen, wenn Ängste geschürt werden.

Auch schuldunfähige, psychisch kranke Straftäter bleiben Täter. Sexualtäter, Mörder und Gewalttätige bergen ein hohes Gefährdungspotenzial. Ein Drittel der Patienten verlässt die Forensik nie mehr. Andere aber sind zeitweise als Freigänger unterwegs – da ist es Eltern nicht zu verdenken, dass sie sich Sorgen machen. „Der beste Schutz vor kranken Straftätern ist die Therapie“, weiß Steffens. Aber klar ist auch: Im Zweifelsfall muss der Schutz der Bürger stets Vorrang haben vor Lockerungsmaßnahmen für gefährliche Patienten. Nur das schafft das nötige Vertrauen in den Maßregelvollzug.