Die Landesregierung hinterfragt die Bergschadensberechnungen der RAG. Was Bergbau-Opfer seit Jahren mutmaßen, ist nun beispielhaft wissenschaftlich unterfüttert. Risse in Wänden und Decken kommen eben nicht nur dort vor, wo es die RAG in Rahmenbetriebsplänen vormerkt.
Die Landesregierung hinterfragt die Bergschadensberechnungen der RAG. Ein Gutachten zu Bodenbewegungen im weiteren Umfeld der Bottroper Zeche Prosper-Haniel bietet wahrlich einigen Anlass zum genaueren Hinschauen. Was Bergbau-Opfer seit Jahren mutmaßen, ist nun beispielhaft wissenschaftlich unterfüttert. Risse in Wänden und Decken kommen eben nicht nur dort vor, wo es die RAG in Rahmenbetriebsplänen vormerkt.
Nun wäre es übertrieben, eine Welle von neuen Schadensersatzansprüchen auf den Bergbaukonzern zurollen zu sehen oder die Berechnungsmethoden für Bergsenkungen grundsätzlich anzuzweifeln. Doch die Landesregierung tut gut daran, sich endlich stärker als Schiedsrichter im Ringen zwischen Unternehmen und Hausbesitzern zu begreifen. Die bisherige Begutachtungs-Praxis der Bezirksregierung Arnsberg mit Markscheidern, die oft in RAG-Diensten standen oder stehen, ist mehr als fragwürdig.