Wer Offenheit im Umgang mit Politiker-Nebeneinkünften fordert, steht schnell im Verdacht, nur noch verbeamtete Lehrer und Gewerkschaftssekretäre mit Rückkehroption in die Parlamente schicken zu wollen. Erfolgreiche Unternehmer, Freiberufler oder Angestellte mit ungewöhnlichen Erwerbsbiografien dürften nicht zusätzlich abgeschreckt werden, ein politisches Mandat auf Zeit anzunehmen.
Das ist, vorsichtig formuliert, blühender Unsinn. Jeder Politiker darf nebenher so viel Geld verdienen, wie er kann und will. Nur muss der Wähler sehen können, wer bei wem auf der Lohnliste steht. Nur so lässt sich beurteilen, ob der Abgeordnete in seinen Entscheidungen frei von nebenberuflichen Erwägungen ist und den Job im Parlament mit ganzer Kraft ausfüllt.
Die Steinbrück-Debatte bietet die Chance, auch in NRW endlich klare Verhältnisse zu schaffen. Wer als Redner, Anwalt oder Berater stattliche Zusatzeinnahmen erzielt, muss sich nicht für seinen Marktwert genieren, sondern für seine Geheimniskrämerei. Jeder Arbeitnehmer hat sich Nebentätigkeiten ausdrücklich genehmigen zu lassen. Warum nicht auch der Volksvertreter?