Gut möglich, dass nichts dran ist an der neuesten Skandalgeschichte rund um das Zwickauer Terrortrio. Viel mehr als der Hinweis eines Bundesanwalts, der sich zu erinnern meint, vor zehn Jahren einen Namen auf einer Liste gesehen zu haben, liegt bislang ja auch nicht vor. Und der Betroffene lässt aus der Haft dementieren.
Gut möglich also, dass die Affäre um die Mordtaten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ für die Sicherheitsbehörden nicht noch peinlicher wird als sie ohnehin schon ist. Noch peinlicher, das hieße: Es wären gleich zwei Komplizen aus dem unmittelbaren Umfeld des Trios gewesen, die jahrelang als V-Leute für die Sicherheitsbehörden gewirkt hätten. Einer von ihnen ausgerechnet der Lieferant der Mordwaffe - so lautet die neueste Skandalgeschichte.
Was wäre gewonnen, sollte sie sich als unwahr erweisen? Es würde nichts daran ändern, dass es einen V-Mann ja nachweislich gegeben hat, der zehn Jahre lang für die Berliner Polizei spitzelte. Er will 2002 auch mit einem Hinweis gedient haben. Der aber verlor sich im Behördendickicht. Die Frage drängt sich auf: Wozu hat man dann V-Leute?
Weil authentische Auskünfte aus extremistischen Zirkeln anders nicht zu beschaffen sind, lautet die Antwort der Experten. In Kauf nehmen sie dabei, sich auf Gewährsleute zu verlassen, deren Loyalität geteilt ist. Sie gilt dem Milieu, dem sie angehören, und dem Staat, der sie bezahlt. Welche Loyalität überwiegt? Ist der Staat auf die sinistren Helfer angewiesen, um Schlimmes zu verhüten? Im Zwickauer Fall wurde das Schlimmste nicht verhindert. Das zumindest ist unbestritten.