Drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Die Anti-Islam-Fanatiker von „Pro Deutschland“ seien gewarnt: Das könnte ihnen blühen, sollten sie den Hass-Film gegen den Propheten Mohammed, der derzeit die islamische Welt in Aufruhr versetzt, wie angekündigt in einem Berliner Kino vorführen. Theoretisch zumindest.

Insofern hat die Bundeskanzlerin recht. Die Meinungsfreiheit gilt auch hierzulande nicht schrankenlos. Wer religiöse Bekenntnisse in einer Weise beschimpft „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, dem droht die Strenge des Strafrechts. Freilich wird es kaum gelingen, in Deutschland einen Delinquenten zu finden, der deswegen drei Jahre im Knast geschmachtet hätte.

In einer freien Gesellschaft tun wir uns schwer, die Lästerung Gottes oder heiliger Männer zu ahnden. Fast verschämt heißt es ja auch zur Begründung des einschlägigen Paragrafen, dieser diene nicht dem Schutz religiöser Bekenntnisse, sondern des öffentlichen Friedens. Da nun könnte es sehr darauf ankommen, wessen Bekenntnis beleidigt wird. Katholiken werden im Zweifel still halten, wenn ein Satire-Magazin den Papst auf dem Titelblatt hat. Wer Mohammed schmäht, kann sich da bei dessen Anhängern nicht so sicher sein.

Keine Frage, „Pro Deutschland“, das ist ein Haufen sinistrer Gestalten, die ihren Daseinszweck in der Hetze gegen Andersgläubige sehen. Wenn ausgerechnet sie treuherzig beteuern, es gehe ihnen um die Freiheit der Kunst, möchte man sich die Haare raufen vor soviel Heuchelei. Ist so ein Video etwa Kunst? Indes, wer bestimmt, dass es keine ist? Im Zweifel für die Freiheit - auch wenn es manchmal wehtut.