300.000 Euro Schmerzensgeld für Kölner Missbrauchsopfer: Ein Urteil mit Signalwirkung.

Die katholische Kirche in Deutschland kann jetzt nicht mehr auf Zeit spielen, wenn es darum geht, für angerichteten Schaden gerade zu stehen. Das Kölner Schadenersatzurteil bleibt zwar weit hinter den Forderungen zurück, die Summe ist aber mit 300.000 Euro hoch genug, dass selbst die reichen Kölner sie nicht aus dem Klingelbeutel nehmen können.

Die Grausamkeit, der Zynismus der Kirche im Umgang mit den Opfern von sexuellem Missbrauch durch Priester spiegelt sich bisher auch in den Geldbeträgen, welche sie in Anerkennung des Leides zu zahlen bereit ist. Maximal 50.000 Euro erhalten derzeit, entgegen der Empfehlung der Betroffenenvertretung, die Opfer. Der Kölner Kläger hat bisher 25.000 Euro erhalten, er wurde mehr als 300 Mal missbraucht. Die Verbrechen des Täters waren bekannt, aber das Erzbistum zog ihn nicht aus dem Verkehr, sondern versetzte ihn nur, so dass er weitermachen konnte. Dafür wird es vom Gericht zivilrechtlich in die Verantwortung genommen, als erste Diözese in Deutschland.

Ein weiteres Verfahren ist derzeit im bayerischen Traunstein anhängig, der Kläger verlangt 350.000 Euro Schmerzensgeld, darunter 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papstes Benedikt. Auch hier geht es um die Frage, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können, wenn ihr Handeln dazu führt, dass Kinder missbraucht werden.

In den USA haben viele Diözesen wegen hoher Schmerzensgeldzahlungen Konkurs anmelden müssen. Wie die Kirche in Deutschland reagiert, ob sie etwa die Gläubigen zu Sonderspenden aufruft, wird sich zeigen. Es ist beschämend, dass es das Geld ist, das den Bistümern weh tut – und nicht das Gewissen.