Ohne Not arbeitet das Ministerium für Bau und Heimat an einer Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Die Fachleute laufen Sturm. Zurecht!
Es muss einiges passieren, damit sich eine Behörde öffentlich gegen ein Gesetzesvorhaben der Landesregierung stellt. Genau das aber hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) getan – und mit ihm zahlreiche weitere Fachverbände.
Das gerade mal 40 Jahre alte Denkmalschutzgesetz soll reformiert werden, obwohl es gut funktioniert. Vielleicht zu gut, für manchen Möchtegern-Neubauherren. Dass der LVR auf dem Baum ist, ist logisch: Sein Vorschlagsrecht soll wegfallen – obwohl und weil er für neun von zehn Unterschutzstellungen gesorgt hat.
Von den Denkmalbehörden der Kommunen ist da wenig zu erwarten. Sie stehen oft unter politischem Druck: Neue Bauprojekte, bessere Nutzung von Grundstücken wiegen in kommunaler Abwägung oft mehr als Stadtgeschichte. Wer es nicht glauben mag, blättere zurück in die 70er – vor dem Denkmalschutz von heute. Damals wütete die Abrissbirne derart, dass die Menschen noch heute den wenigen vom Krieg verschonten Innenstädten hinterherweinen.
Für den Wohnungsbau wären andere Schritte hilfreicher
Gewiss, wir brauchen Neubauten, vor allem Wohnungen. Da allerdings wären Schritte gegen die Immobilienspekulation hilfreicher als der Ausverkauf des baulichen Erbes, wie er durch die Hintertür einer marktorientierten Klausel geplant ist: Wenn die Kosten der Erhaltung nicht durch Erträge zu erwirtschaften sind, ist das Denkmal künftig verzichtbar.
Burgen, Stadttore, Kirchen und alte Industrieanlagen können sich nicht in Euro und Cent rechnen. Ihre Rendite heißt: Bewahrung von Erbe, Geschichte, Identität. Künftig steht zu befürchten, dass dieses Erbe versilbert wird. Es klingt nach einem Gesetz, das die Baulobby diktiert hat.
Es ist eine Fehlkonstruktion, Denkmalschutz im Ministerium fürs Bauen zu verankern. Wie wäre es, künftig das Ministerium für Kultur für den Denkmalschutz verantwortlich zu machen?