Die NRW-Regierung hat dem Handel mit ihrer dünnen und jetzt kassierten Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen mehr Schaden als Nutzen zugefügt.
Gut gemeint, schlecht gemacht: Zum wiederholten Male holt sich die NRW-Landesregierung mit verkaufsoffenen Sonntagen vor Gericht eine blutige Nase. Nach der neuerlichen Niederlage sollte Schwarz-Gelb endlich einsehen, dass offene Läden am Sonntag ein ungeeignetes Mittel sind, dem darbenden Handel unter die Arme zu greifen und verödende Innenstädte zu beleben.
Auch wenn die Minister Pinkwart und Laumann Ende September nicht wissen konnten, dass Deutschland im November einmal mehr im Shutdown erstarren würde, haben sie mit ihrer gut gemeinten Geste großen Schaden angerichtet. Der Handel hat fest mit den Sonntagen geplant, die ihnen die Regierung versprochen hat. Die Verordnung war aber so dünn, dass die Richter sie leicht zerpflücken konnten.
Verkaufsoffene Sonntage in Zeiten ohne Freizeitvergnügen sind geradezu eine Einladung, Massen in die Innenstädte zu locken. Wegen der Ansteckungsgefahr wäre das unverantwortlich. Der Handel steht nun vor der fast unlösbaren Aufgabe, die Kassen klingeln zu lassen und dennoch dem erwarteten Andrang Herr zu werden.