Im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach haben Ermittler künstliche Kinderpornobilder ins Netz gestellt. Warum sie keine andere Wahl mehr haben.

Der Kampf gegen die Kinderpornografie zwingt den Staat zu Gratwanderungen. Der Gesetzgeber hat Ermittlern erlaubt, sich mit künstlich erzeugten Kinderpornobildern den Eintritt in einschlägige Internet-Foren verschaffen zu können. Und das tun sie nun. Wer im sogenannten Darknet Kontakte knüpfen und damit Verbrechern auf die Spur kommen will, muss selbst Material anbieten.

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Der Zweck heiligt die Mittel, heißt es gern, aber so leicht darf es sich ein funktionierender Rechtsstaat natürlich nicht machen. Die Frage, ob er mit eigentlich strafbarem Handeln ein noch größeres Unrecht verhindern soll, führt in ein Dunkelfeld und zu komplizierten Abwägungsprozessen. Im Fall aufgekaufter Steuer-CDs aus der Schweiz löste genau diese Frage heftige Debatten aus.

Polizisten könnten zur Eskalation beitragen

Wenn Polizisten nun fiktive Missbrauchsdarstellungen ins Netz einspeisen, könnten sie selbst Teil einer Spirale der Eskalation werden: Wer sich für solche Bilder begeistert, kommt womöglich auf die Idee, es selbst auszuprobieren.

Dieses Dilemma ist dem Gesetzgeber zweifellos bewusst, und deshalb hat er dem Vorgehen sehr enge Grenzen gesetzt. Wenn es aber keine andere Möglichkeit gibt, die grausigen Auswüchse der Kinderpornografie wirksam zu bekämpfen, dann muss der Staat so handeln. Die Verpflichtung zum Schutz der Kinder wiegt schwerer als die moralischen Bedenken.