Düsseldorf. Der Plan für die Schulen in NRW steht. Aber Eltern empfehlen Prüflingen, gegen die Prüfungsbedingungen zu protestieren -- und notfalls zu klagen.

Über den Schulstart in NRW wurde zuletzt viel gestritten. Über den Sinn von Prüfungen in dieser Krisenzeit. Über die Ungewissheit, Unterricht unter widrigsten Bedingungen organisieren zu können. Über das Infektionsrisiko für Kinder, Jugendliche und Lehrer. Was auch immer von Zweiflern vorgebracht wird: Die NRW-Landesregierung hat sich für einen Weg entschieden, und der entspricht im Groben dem der anderen Bundesländer.

Über ein Risiko für den Schulstart ist aber bisher noch nicht gesprochen worden, obwohl es sehr real ist: Was passiert eigentlich, wenn Gerichte darüber entscheiden? Da empfiehlt ein Elternverband jedem, der jetzt geprüft wird, vorher gegen die Prüfungsbedingungen schriftlich zu protestieren. Der Verband stellt sogar online ein Protestformular zur Verfügung. Damit sichern sich Prüflinge die Chance, zu klagen. Wer ohne Protest zum Beispiel in die Abiturprüfung geht, dürfte es schwer haben, sich anschließend über die Bedingungen zu beschweren.

Mahnendes Beispiel: Hessen

Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hatten zwischenzeitlich drei Schüler gegen den Schulstart in den 4. Klassen geklagt. Zwei dieser Klagen wurden wieder zurückgezogen, eine ist noch offen. In Hessen war aber nach einem solchen Protest der Unterrichtsbeginn ausgesetzt worden. Möglich, dass die Justiz auch hierzulande die Schulpolitik ausbremst. An potenziellen Klägern dürfte es jedenfalls nicht fehlen. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine NRW-Regierung vor Gericht scheitert.