Die Gläubigen vermissen das Gefühl gemeinsamer religiöser Erfahrung. Doch es gibt durchaus Argumente für ein weiteres Verbot.

Am Montag wird das Land wieder allmählich hochgefahren. Geschäfte bis zu einer bestimmten Größe dürfen öffnen, im Laufe der Woche werden in NRW die Abschlussklassen wieder die Schulen besuchen können. Alles steht unter Vorbehalt, vieles ist mit Fragezeichen versehen. Aber es ist ein Hauch von Normalität in Zeiten, die alles andere als normal sind.

Ausgenommen sind Kirchen, Synagogen und Moscheen. Gottesdienste sollen weiterhin nicht stattfinden. Für Gläubige ist das schmerzhaft. Gerade in diesen Tagen ist spiritueller Beistand für sie wichtig, sie vermissen das gemeinschaftliche Erleben ihres Glaubens. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Schließung von Gotteshäusern ein schwerer Eingriff in die Religionsfreiheit ist und einer fortlaufenden Überprüfung bedarf.

Es gibt keine Ausnahmen für Muslime

Aber es gibt Argumente für den harten Kurs. Christliche Gottesdienste werden von überdurchschnittlich vielen Menschen besucht, die zur Corona-Risikogruppe gerechnet werden. In vielen Moscheen beten die Gläubigen mangels Platz dicht gedrängt. Insbesondere für gläubige Muslime werden die kommenden Tage hart werden. Am Donnerstag, dem Tag, an dem die Abschlussklassen wieder die Schulen besuchen sollen, beginnt der Fastenmonat Ramadan. In diesem Jahr wird er anders sein, so wie das christliche Osterfest ein anderes als das gewohnte war. Iftar, das gemeinschaftliche Fastenbrechen, wird zumindest in den ersten Wochen des Ramadan, Stand heute, nicht möglich sein.

Großveranstaltungen wie das Ramadan-Festival in Dortmund wurden abgesagt. In rechten Kreisen kursiert seit Beginn des Kontaktverbotes die Mär, die Politik werde aus Rücksichtnahme auf die Muslime vor Beginn des Ramadan Lockerungen umsetzen, die sie den Christen verwehrt hat. Das ist der übliche hetzerische Unsinn. Es gibt keine Ausnahmen für Muslime. Wenn es Lockerungen gibt, dann nur, weil sie mit dem Gesundheitsschutz vertretbar sind. Sie werden dann für alle Religionsgemeinschaften gelten, so wie auch die Einschränkungen für alle gegolten haben.