Während die Bahn im Fernverkehr großzügige Erstattungsregeln anbietet, schauen die treuen Abonnenten des VRR weitgehend in die Röhre.

Gerade war der Nahverkehr dabei, sein Image vom Schmuddelkind ein wenig aufzupolieren, da trifft ihn Corona mit besonderer Härte. Wer mag, mit Mundschutz oder ohne, in diesen Zeiten mit vielen Menschen gemeinsam in Bus und Bahn unterwegs sein? Es fährt nur der, der muss.

Klar, dass die Verkehrsunternehmen und ihre klammen Kommunen aufs Geld achten, bei riesigen Fahrgastverlusten in diesen Tagen. Aber in einer Zeit, in der selbst Mietern ermöglicht wird, ihre Zahlungen zu stunden, muss eine kulante und großzügige Regelung für die Stammkunden her, die Monat für Monat erkleckliche Beträge abbuchen lassen für ihr Ticket.

Die kaum kommunizierte Pausierungsmöglichkeit für Abonnenten ist wohlweislich in Paragraph 15, Absatz 4, Satz 3, der Tarifvorschriften versteckt. Denn sie erinnert eher an das Kleingedruckte eines Kredithai-Vertrages. Diese Klausel ist eher eine Pausierungsverhinderung. Service in Zeiten von Corona sieht anders aus.