Düsseldorf. Gut gemeint, aber offenbar mit heißer Nadel gestrickt: Der Notstands-Gesetzentwurf sollte nachgebessert werden.
Erstaunlich, wie schnell unser liberaler Rechtsstaat in einer großen Krisenlage in Versuchung gerät, im Notfall massiv in die Freiheit seiner Bürger einzugreifen.
Das geplante NRW-Notstandsgesetz gibt den Behörden zumindest theoretisch das Recht, über die Menschen im Land zu verfügen. Mehr noch als im Moment mit der – absolut notwendigen – Kontaktsperre. Motto: Das Wohl der Gesellschaft wiegt in der Krise mehr als das des Individuums.
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Dieser Reflex lässt uns ahnen, wie schnell der Rechtsstaat beschädigt würde, wenn uns nicht, wie heute, Demokraten, sondern autoritäre Populisten regierten. Freiheit will immer wieder aufs Neue verteidigt werden.
Gute Absicht, aber überstürzte Handlung
Die Absicht hinter diesem Gesetzentwurf wird eine gute und keine böse sein. In dieser nach dem Krieg bisher beispiellosen Notlage will das Land NRW, sollte sich die Lage weiter zuspitzen, schnell reagieren können.
Aber solch ein Hammergesetz sollte eine Regierung nicht mal eben mit der heißen Nadel stricken und es im Eilverfahren durchs Parlament winken. Das funktioniert am Besten im Konsens mit der Opposition und mit ruhiger Hand, zumal der Landtag ja weiterhin arbeitsfähig ist.
Also bitte: Kein autoritär anmutender Schnellschuss, keine Experimente mit den Grundpfeilern der Demokratie und sich immer wieder ans eigene (kluge) Regierungsmotto erinnern: Maß und Mitte.