Was nun nicht alles verboten ist – bei hohen Strafen. Für den Moment ist es gut so. Aber die Verbote müssen flexibel gehandhabt werden.
Nun kontrolliert der Staat also, wo man seinen Döner happst. Entfernt man sich vor dem ersten Kontakt mit dem Schafskäse nicht mindestens 50 Meter vom Imbiss, kostet das 200 Euro Bußgeld. Es ist ein noch sehr ungewohntes Verbot. Und tatsächlich macht es mulmig, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt nun in den Parks kontrolliert oder die Schlange vor dem Baumarkt abfährt. Halten auch alle schön den Abstand ein? Sind sie auch nur zu zweit?
Es muss wohl gerade so sein. Und es ist gut, dass es diese Bußgelder und Kontrollen nun gibt. Und dass es sie so schnell gibt, denn es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Notbremsung. Das Ordnungsamt wird kaum mit dem Metermaß vorm Imbiss stehen. Und es wäre wünschenswert, wenn weiterhin Augenmaß und Einfühlungsvermögen walten. Bislang haben die Ordnungskräfte dies gut hinbekommen. Denn im Kern geht es bei diesen Bußgeldern nicht um Bestrafung, sondern um den Signaleffekt. Einmal „Gruppendönern“ kostet zehnmal Falschparken. Damit kann jeder etwas anfangen, selbst wenn er sich für weiche Erklärungen resistent zeigt.
Allerdings: Wenn die Gefahr vorbei ist, müssen die neuen Verbote so schnell verschwinden, wie sie gekommen sind. Wenn die Gefahr nur nachlässt, müssen sie im schnellen Takt auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Wir wollen auf keinen Fall erleben, dass ausgerechnet diese Bußgelder ein Beharrungsvermögen entwickeln.