Sigmar Gabriel verstößt mit seinem Wechsel zur Deutschen Bank nicht gegen Gesetze. Die sind aber zu lasch. Die Fristen müssen verlängert werden.
Besteht für ehemalige Spitzenpolitiker ein Berufsverbot? Müssen sie sich darauf beschränken, nach ihrer „aktiven“ Zeit Stiftungen zu leiten. Nein. Es gibt ein Gesetz, das Fristen für Wechsel von Ministern und Staatssekretären in die Wirtschaft setzt. Es sieht bis zu 18 Monate Karenzzeit vor, die die Bundesregierung bei einem Wechsel verhängen kann. Gabriel hält sich daran.
Was er in Kauf nimmt, ist der merkwürdige Beigeschmack, wenn ein ehemaliger Chef der Sozialdemokraten ausgerechnet ins Aufsichtsgremium eines Flaggschiffs des deutschen Kapitalismus wechselt. Natürlich kann er den Verdacht nicht entkräften, dass sich die Deutsche Bank auch sein Adressbüchlein eingekauft hat. Natürlich nimmt er es hin, seiner SPD zu schaden. Wobei Gabriel ja – siehe Gerhard Schröder – keineswegs der erste Sozialdemokrat ist, der dem Lockruf des Geldes folgte.
Länger im politischen „Abklingbecken“
Wenn die Wechselfrist deutlich verlängert würde, gäbe es wohl keinen derartigen Aufschrei der Empörung. Vorstöße für eine Ausdehnung auf zwei Jahre gibt es schon. Drei Jahre wären noch besser.
Je länger die Zeit im politischen „Abklingbecken“ wäre, um so geringer der Verdacht, dass es zu Verstrickungen politischer Macht mit der Wirtschaft kommt. Um so geringer der Image-Schaden, den der ohnehin schon angeschlagene deutsche Politikbetrieb davontragen würde.