Dass staatliche Hilfen für bedürftige Kinder vom Wohnort abhängig sind, ist schwer erträglich. Hier müssen die Kommunen rasch nachbessern.
Für einen neuen Schultornister sind schnell 100 Euro ausgegeben. Dann ist noch kein Stift, kein Hefter, kein Mäppchen und keine Getränkeflasche darin. Und mit einem Gutschein von 15 Euro im Monat kommt man bei den meisten Musikschulen nicht weit. Damit lässt sich oftmals nicht einmal eine Stunde bezahlen, geschweige denn vier Stunden im Monat. Verzicht – das gehört zum Alltag von bedürftigen Kindern.
Das Bildungs- und Teilhabepaket verdient seinen Namen nicht, denn es ermöglicht armen Kindern und Jugendlichen nicht die Bildungschancen, die viele ihrer Schulkameraden ganz selbstverständlich nutzen können. Dass aber die staatlichen Hilfen aus dem Teilhabepaket zudem vom Wohnort der Kinder abhängen, ist schwer erträglich.
Viele Bedürftige erfahren nichts von den Ansprüchen, die sie stellen können. Andere scheuen – womöglich auch aus Scham – die komplizierten und zeitraubenden Antragsformalitäten. Dass es unkompliziert, besser und gerechter gehen kann, beweist die Stadt Hamm mit ihrer „Youcard“. Mit dieser Karte können Leistungen direkt abgerechnet werden. Warum andere Städte diesem Beispiel nicht längst folgten, bleibt ein Rätsel.