Musterfeststellungsklage oder Einzelklage? Geprellte VW-Dieselbesitzer müssen sich entscheiden. VW wird in jedem Fall auf Zeit spielen.

Es wird ein Spiel auf Zeit. Und zwar ein ziemlich übles, bei dem viele VW-Diesel-Besitzer das Nachsehen haben könnten. Dass die Politik den Autohersteller stärker an die Kandare nehmen wird als bisher, ist so wahrscheinlich wie Schneefall in der Sahara. Dass der Konzern sich bei der nun anstehenden Musterfeststellungsklage durch Zeitspiel herauszuwinden versucht, ist anzunehmen.

Das neu geschaffene Instrument, das deutlich weniger finanzielles Risiko birgt als eine Einzelklage, hat durchaus seinen Charme: Ein Verband klagt im Namen von vielen einzelnen Geschädigten vor einem hohen Gericht, um bei späteren individuellen Gerichtsverfahren einen klaren Entscheidungskorridor vorliegen zu haben.

Nutzwert-Frage spielt eine große Rolle

Doch das wird sich hinziehen. VW hat eine prall gefüllte Juristenkasse und wird durch alle Instanzen gehen. Wenn in dieser Gemengelage nicht per Urteil verhindert wird, dass auch der Nutzwert der Fahrzeuge, um die es im Rechtsstreit geht, dann mittlerweile gegen Null gegangen ist, wäre das eine schwere Klatsche für den Verbraucherschutz.