Im Hauruck-Verfahren wollen CDU und FDP die Bürgermeister-Stichwahlen abschaffen. Damit begeben sie sich in Gefahr.
Veränderungen des Wahlrechts sind aus gutem Grund in gefestigten Demokratien selten. Nordrhein-Westfalen leistet sich dennoch seit Jahren äußerst fragwürdige Experimente damit. 1999 führte die SPD die Stichwahlen ein, 2007 schafften CDU und FDP sie wieder ab, 2011 führte sie Rot-Grün wieder ein, nun will Schwarz-Gelb sie erneut streichen.
Hinter dem leicht durchschaubaren Manöver der Landesregierung und der beiden Regierungsfraktionen steckt mitnichten die Sorge um die Demokratie oder um die hohen Kosten einer Wahl, sondern allein Wahltaktik. Ohne Stichwahlen und mit den neu berechneten Wahlkreisen würde die Union bessere Chancen haben, Bürgermeister und Landräte zu stellen und in den neu berechneten Wahlkreisen Mehrheiten zu erzielen. Die FDP trägt das im Landtag zwar koalitionsdisziplinarisch und zähneknirschend mit, in vielen Städten und Kreisen haben aber auch Liberale Vorbehalte dagegen.
Im Hauruck-Verfahren sollen am Donnerstag im Landtag Fakten geschaffen werden. Dabei tun weniger Wahlmöglichkeiten der Demokratie gar nicht gut, und das Wahlrecht ist kein Experimentierkasten, mit dem man mal ausprobiert, was geht. CDU und FDP begeben sich sogar ohne Not in eine große Gefahr. Sollte das Kommunalwahlgesetz vorm Verfassungsgericht tatsächlich scheitern, wären sie kurz vor der Kommunalwahl blamiert. Die Opposition würde sich die Hände reiben. Ein hoher Preis für den Traum von einem kommunalen Wahlvorteil.