Der BGH hat kein Urteil gefällt zum Dieselskandal. Aber sein Rechtshinweis wird sich in laufenden Verfahren auswirken - zugunsten der Autofahrer.
Schon lange warten die vielen Dieselfahrer, die wegen der Abgastricksereien der Autohersteller klagen, auf ein höchstrichterliches Wort zu diesem Thema. Das ist nun geschehen. Endlich.
Wir haben zwar kein Grundsatz-Urteil, aber doch einen klaren juristischen Hinweis vom Bundesgerichtshof (BGH). Die lakonische Aussage, dass illegale Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen als Sachmangel zu werten sind, wird in vielen bereits laufenden Verfahren fortan eine Rolle spielen, vermutlich auch bei der anstehenden Musterfeststellungsklage gegen VW. Und diese Einschätzung der Karlsruher Richter stärkt ganz klar die Position der betrogenen Dieselkäufer.
Bemerkenswert ist, dass die juristischen Weichenstellung vollzogen wurde, obwohl es der Autobranche einmal mehr gelungen war, einem höchstrichterlichen Spruch durch eine außergerichtliche Einigung mit einem klagenden Autofahrer zuvorzukommen.
Die Autohersteller, nicht nur VW, haben nun einmal ein großes Interesse daran, das delikate Thema Abgasskandal so diskret wie irgend möglich aus der Welt zu schaffen. Dieser Plan hat durch den BGH zumindest einen schweren Dämpfer erlitten. Recht so!