Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht muss den Fall Sami A. neu bewerten. Eine gute Nachricht für Integrationsminister Joachim Stamp.
Einige Zeit sah es so aus, als würde Tunesien nie die von der Bundesregierung erwünschte Zusicherung im Fall Sami A. einreichen. Aber nun liegt sie vor, die diplomatische Note aus Tunis. Und darin steht, dass sich Sami A. in seiner Heimat ohne Angst vor Folter frei bewegen kann. Damit sieht es so aus, als könnte den deutschen und den NRW-Behörden die Peinlichkeit erspart werden, den islamistischen Gefährder zurückholen zu müssen. Um ihn dann umständlich und rechtssicher irgendwann wieder nach Tunesien abzuschieben.
Sollte es so kommen, sollte das Verwaltungsgericht den Fall Sami A. jetzt neu bewerten, dann wäre das eine gute Nachricht für NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP), der die treibende Kraft hinter der umstrittenen Abschiebung war. Stamp hat sogar seinen Verbleib im Amt mit der Frage verbunden, ob Sami A. in Tunesien gefoltert wird oder nicht. Die NRW-Bürger würden natürlich ebenfalls froh sein, wenn der Islamist nicht nach Bochum zurückkäme. Ganz sicher ist das aber noch nicht. Denn der Fall Sami A. hat deutlich gezeigt: Die Justiz lässt sich von der Politik nicht an der Nase herumführen und entscheidet unabhängig.