Der Bottroper Apotheker ist für sein Luxusleben notfalls über Leichen gegangen. er wurde verurteilt -- aber nicht wegen versuchten Mordes.
Zwölf Jahre Gefängnis für den Bottroper Apotheker Peter Stadtmann und ein lebenslanges Berufsverbot. Egal mit wem man spricht, das Urteil des Essener Landgerichtes trifft offenbar auf Zustimmung, allein wegen der Strafhöhe. Viele haben das nicht erwartet.
Dabei ist es natürlich ein Unterschied, ob sich ein Straftäter in einem kurzen Moment zu einer schrecklichen Tat hinreißen lässt – oder ob er Jahr für Jahr bereit ist, für die Finanzierung seines Luxuslebens notfalls über Leichen zu gehen. Wessen Schuld da höher zu bewerten ist, liegt auf der Hand. Stadtmann, so sieht die Beweislage aus Sicht der Kammer aus, hat den Patienten heimtückisch möglicherweise lebensrettende Medikamente verweigert. Und für dieses menschenverachtende Verhalten ist er so hoch zu bestrafen.
Auf Gefühle darf kein Urteil aufgebaut werden
Das Urteil zeigt aber gleichzeitig die rechtlichen Grenzen der Wahrheitssuche auf. Die Nebenkläger hatten die Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert. Das mag der Ansicht vieler Menschen entsprechen, die rechtlichen Hürden dafür sind aber hoch. Richter Johannes Hidding hat diese Grenzen in verständlichen Worten umrissen. Auf Vermutungen, auf Gefühle darf im Rechtsstaat kein Urteil aufgebaut werden.
Juristisch äußerst ungewöhnlich hat das Gericht den Apotheker auch aufgefordert, sein Schweigen zu brechen und den Patienten Antworten zu geben. Denn die Opfer bleiben weiter mit ihrer Ungewissheit allein, ob ihre Medikamente den Wirkstoff enthielten oder nicht.
Antworten muss auch der Gesetzgeber finden. Denn der Essener Prozess, aber auch andere Verfahren wie der Loveparade-Prozess in Duisburg zeigen, dass die Gerichte bei Verhandlungen mit so vielen Nebenklägern an Grenzen stoßen. Es gibt räumliche Probleme und es kostet viel zu viel Zeit. Da muss etwas geändert werden.