Der mutmaßliche Bin-Laden-Leibwächter Sami A. kann nach zwölf Jahren abgeschoben werden. Bislang fehlte es offenbar am Druck gegenüber Tunesien.

Der Fall des mutmaßlichen Bin Laden-Leibwächters Sami A., der auf Staatskosten in Bochum sein islamistisches Unwesen treiben konnte, hat die Gemüter zurecht erhitzt. Ein polizeibekannter Gefährder, der in einem Terror-Camp in Afghanistan an der Waffe ausgebildet wurde, darf über zwölf Jahre partout nicht abgeschoben werden – da fehlt nicht nur dem „Erfahrungsjuristen“ Seehofer jedes Verständnis. Mehr noch: Solche Auswüchse der Duldungspraxis nagen an der so wichtigen Akzeptanz des Hilfsgebots für tatsächlich Verfolgte.

Natürlich haben Gerichte in unserem Rechtsstaat auch für Verfassungsfeinde Abschiebungen zu verhindern, die in Folter oder Todesstrafe enden können. Politik und Behörden stehen aber gerade deshalb in der Pflicht, menschenwürdige Bedingungen für die Rückführung solch herausragender Gefährder auszuhandeln. Hier fehlte augenscheinlich lange der nötige Druck, mit Tunesien Klartext zu reden und juristisch alle Register zu ziehen. Umso ärgerlicher, dass der Fall in die aufgeheizte aktuelle Flüchtlingsdebatte gerührt wurde – obwohl der Bin Laden-Leibwächter vor über 20 Jahren als Student nach Deutschland kam.