Die Flüchtlingsquote der EU ist rechtlich in Ordnung. Das Kernproblem der europäischen Union wird dieses Urteil aber nicht beseitigen.

Ungarn und die Slowakei sind mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingsquote in der EU gescheitert. Da diese 2015 zur Hochzeit der Flüchtlingskrise beschlossene Quote aber ohnehin nicht funktioniert hat – es sollten 120 000 Flüchtlinge verteilt werden, tatsächlich ist es bei 30 000 geblieben – wird sich nichts Wesentliches ändern. Die Balkanroute ist dicht, der Weg über Libyen wird gerade mit aller Gewalt und dem Inkaufnehmen brutaler Menschenrechtsverletzungen versperrt.

Den Flüchtlingen sollte es ohnehin erspart bleiben, jetzt vermehrt nach Osteuropa abgeschoben zu werden, sie gerieten dort in ein von Fremden- und Islamhass geprägtes Feindesland, wo sie unter bedenklichen Bedingungen kaserniert würden. Eine offene und tolerante gesellschaftliche Geisteshaltung, die von christlich-abendländischen Grundsätzen inspiriert ist, kann ebenso wenig erzwungen werden wie europäische Solidarität.

Dieses Kernproblem Europas wird auch das Urteil des Gerichtshofs nicht beseitigen. Die EU gilt vielen Mitgliedsländern noch als Geldautomat, an dem man sich bedienen kann, ohne in Gegenleistung treten zu müssen. Weil das politische Gedächtnis allerdings sehr kurz ist und jetzt die Osteuropäer am Pranger stehen, sei an dieser Stelle noch einmal daran erinnert, welcher Staat als Erstes und mit der Arroganz des Mächtigen einen Solidaritätsmechanismus ablehnte, als Länder wie Malta, Spanien, Griechenland oder Italien vor vier Jahren auf Hilfe angewiesen waren und auf die Aussetzung des Dublin-Abkommens drängten: Das war Deutschland.