Düsseldorf. Die CDU will das Nichtraucherschutzgesetz lockern. Die Krebsforschung hält das für fahrlässig. Sind Änderungen denn notwendig? Ein Pro & Contra.
Pro von Matthias Korfmann: Überflüssiger Streit ums Rauchverbot
Die Parteien sind im Wahlkampf und prüfen, wie sie sich beim Wähler beliebt machen können. Das Rauchverbot in der Gastronomie nervt viele Bürger, spekulieren Union und FDP. Sie denken an ärgerliche Wirte und Gäste, die vor den Lokalen paffen müssen, manchmal mit, manchmal auch ohne Kissen und Heizstrahler. Der Streit darüber ist aber einer von gestern, und das Thema ein Griff in die Mottenkiste.
Der zugegeben ungewönlich strenge Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen hat einen großen Vorteil: Er lässt nämlich keinen Platz für Missverständnisse und Ungleichbehandlung. In Kneipen und Gaststätten – egal ob groß oder klein, ob mit oder ohne eigene Küche – ist das Rauchen verboten. Ebenso in Discotheken und Festzelten. So einfach und so gut ist das. Der Nichtraucherschutz hat nichts mit Quadratmetern und speziell gekennzeichneten Räumen zu tun. Warum sollte in einer kleinen Kneipe erlaubt sei, was in einer größeren verboten ist? Das ist absurd. Warum sollte man Kellnern wieder zumuten, im „Raucherclub“ einer Gaststätte zu arbeiten? Kann sein, dass es ihnen nichts ausmacht. Kann aber auch sein, dass sie das nur akzeptieren, um ihren Job nicht zu riskieren.
Vor drei Jahren war das Rauchverbot in NRW noch sehr umstritten. Viele Wirte gingen juristisch gegen die neuen Regeln vor. Inzwischen aber haben sich die meisten Beteiligten damit arrangiert oder finden das Gesetz sogar super. Ausgerechnet jetzt wird der Streit künstlich neu entfacht. Hoffentlich ist es nur ein Strohfeuer.
Matthias Korfmann
Contra von Merle Mokwa: Wichtige Debatte entfacht
Mitten im Landtags-Wahlkampf bringen CDU und FDP ein Thema auf den Tisch, das weiter unzählige Raucher und Gastronomiebetreiber in NRW beschäftigt: Das Rauchverbot steht wieder auf dem Prüfstand, wenn es nach der Union geht.
Dabei ging das bisherige Hin und Her vor allem auf Kosten von kleinen Kneipen und Gaststätten. Mit kostspieligen Investitionen hatten sie 2008 nach dem ersten Gesetz zum Rauchverbot separate Raucherräume eingerichtet, die nur fünf Jahre später nutzlos wurden. Zulasten der Kleinunternehmer. Mittlerweile ist das Kneipensterben in jeder Innenstadt sichtbar geworden. Auch wenn es nicht in konkreten Zahlen zu belegen ist: Mittelbar ist es wohl auch auf das Rauchverbot zurück zu führen.
Zwar mag man es als politischen Erfolg für die NRW-Landesregierung werten, eines der strengsten Nichtrauchergesetze im Sinne der Gesundheitsförderung durchgesetzt zu haben. Aber dafür sind zu viele in ihren Freiheiten eingeschränkt worden. Die Zigarette gehört für viele Kneipengänger genauso dazu wie das Bier. Und schließlich ist jeder frei in seiner Entscheidung, eine verqualmte Kneipe zu meiden.
Es grenzt tatsächlich an Bevormundung, wenn der Staat ein legales Laster – das Rauchen – verbietet. Es ist folgerichtig, dass die Debatte neu entfacht wird, denn das Thema berührt den Bürger direkt. Und das verschärfte Raucherschutzgesetz ist vor nunmehr vier Jahren vielen hart auf die Füße gefallen. Nicht nur der einzelne Raucher würde seine Mündigkeit durch eine Lockerung zurück erhalten, auch das Gaststättengewerbe könnte gestärkt werden. Eine sinnvolle Diskussion.
Merle Mokwa