Das Bundesverfassungsgericht hat die NPD nicht verboten. Die Richter hätten ein klares Signal setzen können gegen rechtsextreme Hetze.

In Nordrhein-Westfalen hat die NPD nur rund 600 Mitglieder; in den kommunalen Vertretungen ist sie mit 16 Sitzen vertreten. Das alles ist nicht gerade viel. Aber darf man etwas nur deshalb nicht verbieten, weil es angeblich unbedeutend ist?

Es wäre ein deutliches und wichtiges Signal gewesen, wenn die obersten Richter unseres Staates ein klares Zeichen gegen die rechtsextreme NPD gesetzt hätten. Die Hüter der Verfassung hätten mit einem Verbot für alle klar gemacht, dass es eine Linie gibt, die nicht übertreten werden darf. Schließlich vergeht kaum ein Tag, an dem Rechtsextreme nicht hetzen, verleumden oder Gewalt androhen. „Nie wieder“ schworen sich die Gründer unseres demokratischen Gemeinwesens nach den furchtbaren Geschehnissen aus der Nazizeit. Und schließlich hatte auch einmal die NSDAP als Splitterpartei angefangen. Wehret den Anfängen!

Da die Karlsruher Richter dem Verbotsantrag der Länder nicht gefolgt sind, muss der Kampf gegen die Rechtsextremen nun von der übrigen Justiz und den Innenministern geführt werden. Wer mit Gewalt droht, wer Menschen in ihrer Würde verletzt oder wer Hass schürt, der muss mit deutlicher Härte rechnen. Dafür gibt es das Strafrecht; aber es muss auch angewendet werden. Schließlich hat der Rechtsextremismus längst Fuß gefasst. Braune Töne sind allerorten zu hören; die Saat darf nicht weiter aufgehen.