Wer bei der Antragstellung für Hartz IV wichtige Informationen verschweigt, muss künftig mit schärferen Sanktionen rechnen. Wer verhängte Bußgelder nicht zahlt, muss sogar mit Haft rechnen. Das klingt krass, ist aber durchaus nachvollziehbar. Auf diese Weise will sich der Staat mehr Handlungsspielraum gegen den offenbar zunehmenden Sozialbetrug verschaffen. Zu Recht: Wer beim Bezug von Sozialleistung betrügt, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern betrügt den Staat und somit alle, die ihre Steuern pflichtbewusst zahlen.

Für Populismus eignet sich das Thema nicht. Der weit größte Teil der Hartz-IV-Bezieher verschweigt den Behörden keine Erbschaft. Die meisten würden wohl nur zu gerne wieder regelmäßig Steuern zahlen, statt dem Staat auf der Tasche zu liegen. Leider ist es aber wie immer: Die schwarzen Schafe stechen einfach immer heraus. Dass ihnen nun der Kampf angesagt wird, ist nicht unsozial, sondern nur konsequent.