Der Einsatz von teurer Überwachungstechnik sollte stets sorgsam abgewogen werden gegen bürgerliche Freiheitsrechte.

Die Ausweitung der Videobeobachtung in Nordrhein-Westfalen wird sich auf einige wenige Kriminalitätsbrennpunkte beschränken. Wochenlang haben Experten das hergebrachte NRW-Polizeigesetz hin und her gewendet und offenbar nur eine Handvoll Orte gefunden, an denen sich Kameras rechtssicher und einsatztaktisch sinnvoll aufstellen lassen. Das muss inhaltlich niemand bedauern, denn der Einsatz von teurer Überwachungstechnik sollte stets sorgsam abgewogen werden gegen bürgerliche Freiheitsrechte.

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Problematisch könnte vielmehr das Erwartungsmanagement der Landesregierung werden. Im politischen Reaktionsdruck nach den Kölner Silvesterexzessen wurde mit der eilig zum „15-Punkte-Maßnahmenpaket“ aufgeplusterten Ideensammlung für mehr Sicherheit in NRW zuweilen der Eindruck vermittelt, das Kameraauge der Polizei sei künftig auf deutlich mehr gefährliche Orte gerichtet. Ein bisschen London an Rhein und Ruhr. Gar von einer rot-grünen Kehrtwende in der Inneren Sicherheit war die Rede.

Wer in solchen Dimensionen dachte, wird nun enttäuscht sein.