Leicht gemacht haben es sich die Denkmalpfleger sicherlich nicht, als sie die Karstadt-Zentrale und die Mülheimer VHS unter Schutz stellten. Ihre Argumente sind nachvollziehbar. Geschichtlich und architektonisch haben beide Gebäude ihre Bedeutung.
Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob diese Bauten mit dem Denkmalschutz-Emblem am Eingang auch wirtschaftlich zu nutzen sind. Der Konflikt liegt bereits im Verfahren begründet: Allein die formal-fachliche Prüfung steht am Beginn. Ihr Ergebnis – der Eintrag in die Denkmalliste – ist dann schon nahezu unwiderrufbar. Erst danach folgt als Schritt zwei die wirtschaftliche Betrachtung mit all ihren Einschränkungen bei Umbau und Nutzung, die das Denkmal möglich ursprünglich erhalten sollen.
Ob dieser Restriktionen werden Kaufinteressenten bei Karstadt in Bredeney nicht Schlange stehen. Und in Mülheim mag die klamme Stadt mit dem Denkmal VHS auf der Rechnung gar nicht jubeln. Weil sich die Fälle häufen, gehören die Statuten rasch auf den Prüfstand. Wirtschaftlichkeit gehört auf eine Stufe mit formaler Denkmalwürdigkeit.