Beleidigt, bespuckt, angegriffen – Polizisten leiden als Repräsentanten des Staates besonders unter der zunehmenden Respektlosigkeit in weiten Teilen der Gesellschaft. Ordnungshüter haben deshalb einen Anspruch darauf, dass Politik und Justiz konsequent gegen Angreifer vorgehen. Wenn Verfahren von Staatsanwaltschaften aus Mangel an öffentlichem Interesse eingestellt werden, ist das ein Schlag ge­gen die innere Sicherheit.

In den Polizeistuben im Land wächst die Frustration, dass Beleidigungen als Bagatellen erst gar nicht mehr zur Anklage kommen. Wenn die Täter aber straffrei bleiben, sinkt die Hemmschwelle bis hin zu Tätlichkeiten. Der Staat muss nicht nur das Gewaltmonopol sichern, seine Amtsträger müssen auch vor verbalen und körperlichen Angriffen geschützt sein. Deshalb ist die Forderung der Polizeigewerkschaft, dass jede Beleidigung eines Beamten auch zur Anzeige gebracht werden muss, mehr als begründet. Der Staat darf seine Helfer nicht im Stich lassen. Die höhere Belastung der Staatsanwaltschaften kann kein Argument für die Einstellung von ­Ermittlungsverfahren gegen Beleidiger sein.