Die Klage der Kommunen gegen die Kosten der Inklusion lässt sich als ein Zeichen des Misstrauens gegen die Landesregierung lesen. „Wer die Musik bestellt, bezahlt“ – dieser Grundsatz, Konnexitätsprinzip genannt, blieb unbeachtet, als der Landtag Ende 2013 das Inklusionsgesetz beschloss. Nach Ansicht der Städte ist das ein grober Webfehler, könnte sich das Land doch bei ausufernden Kosten aus der Verantwortung stehlen.

Von Richtern wollen die Kommunen nun prüfen lassen, ob diese Regelung verfassungsfest ist. Es fällt auf, dass vor allem kleinere Städte – übrigens auch mit SPD-geführten Rathäusern – sich der Klage anschlossen. Offenbar ist hier die Haushaltslage besonders angespannt. Das Land beteuert zwar, sich an die gegebenen Zusagen zu halten, doch die Kommunen sind skeptisch. Die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung drücken zusätzlich. Auch hier fühlen sich die Städte vom Land im Stich gelassen.

Von den klagenden Kommunen wird indes nicht am Sinn der Inklusion gezweifelt. Die nötigen Fortschritte beim gemeinsamen Lernen dürfen bei all dem Streit ums Geld nicht vergessen werden.