Landesverrat – das klingt altmodisch: nach Vaterlandsverräter, Hochverrat und schwerem Kerker. Gibt’s für besonders schlimme Fälle eigentlich noch die Todesstrafe?

Spaß beiseite, denn eigentlich sind die Landesverrats-Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen Journalisten gar nicht lustig. Wohl aber sind sie in höchstem Maße lächerlich. Eine Behörde, die sich nicht in der Lage sieht, Ermittlungen durchzuziehen, wenn Geheimdienste die Handys von Millionen Deutschen abhören (nebst dem der Kanzlerin), droht nun mit der juristischen Keule. Offensichtliches Ziel der Aktion: Kritische Journalisten sollen eingeschüchtert, am besten mundtot gemacht werden.

Schon am Tag eins nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen steht fest: Dieser Versuch der Kriminalisierung ist dramatisch schiefgegangen. Hatte sich bislang kaum jemand für die inkriminierten Veröffentlichungen interessiert, so explodierte gestern geradezu das Interesse im Netz. Tausende wollten lesen, was denn nun so gefährlich sei an den Dokumenten. Schadenfreude ist hier durchaus angebracht.

Man muss diesen Fall inhaltlich sicherlich nicht zu hoch hängen. Die Brisanz ist weit entfernt von der der „Spiegel-Affäre“ aus den 1960er-Jahren. Und doch: Wenn es gegen die Pressefreiheit geht, reagieren große Teile der Gesellschaft erfreulicherweise sensibel, aber auch deutlich. Zu Recht ist der Protestschrei laut. Man muss sich ja nicht gleich einen Sticker anheften: „Je suis Netzpolitik.org“.