Der EhGH hat Draghis Geldpolitik wie erwartet einen Freifahrtschein ausgestellt. Die Karlsruher Richter werden es zähneknirschend hinnehmen müssen.
Mario Draghis „Bazooka“ ist unbenutzt geblieben und war doch höchst wirksam: Auf den Tisch gelegt, reichte die großkalibrige Geldspritze, um Spekulanten von selbstmörderischen Attacken auf den Euro abzuhalten.
Zu diesem - vor Gericht auch von Klägerseite nicht bestrittenen - praktischen Erfolg kommt nun eine juristische Unbedenklichkeitsbescheinigung. Beziehungsweie deren erster Teil. Denn das formell allerletzte Wort hat in diesem Fall nicht Luxemburg, sondern Karlsruhe.
Dem Bundesverfassungsgericht hat der gescheiterte Kläger Gauweiler sogleich mitgeteilt, was es vom Spruch der EU-Kollegen zu halten habe: „eine Kriegserklärung!“ Die Bundesregierung müsse dagegen gefälligst Front machen. Das wird sie klugerweise bleiben lassen.
Karlsruher Richter nicht auf Krawall gebürstet
Auch ist nicht zu vermuten, dass die Karlsruher Richter auf Krawall gebürstet sind und den Luxemburger Bescheid, den sie selbst erbeten hatten, nun in den Wind schlagen. Bitte nicht - dem umfangreichen EU-Krisenkatalog jetzt einen Showdown der obersten Gerichte hinzuzufügen, wäre eine Frivolität erster Güte.
Überraschend kommt das Urteil ja keineswegs. Karlsruhe dürfte sich - unter mehr oder minder vernehmbarem Zähneknirschen - damit abfinden: Zum einen, weil der EuGH immerhin die Bedingungen verbindlich festgelegt hat, an die sich die EZB halten muss.
Zum anderen, weil es die patenteste Möglichkeit ist, zugleich pro-europäisch und Bedenkenträger zu sein, und das ist die bevorzugte Rolle unserer Verfassungshüter.