Mit dem Wunsch nach Sterbehilfe am Lebensende ist es wie mit einer Notfallversicherung: Man schließt sie ab, in der Hoffnung, sie nie gebrauchen zu müssen. Doch der Gedanke allein, dass es diese Option gibt, kann beruhigen. Wenn sich die Mehrheit der Deutschen für die Möglichkeit eines (am liebsten ärztlich) begleiteten Suizids ausspricht, spielen solche Gedanken eine wichtige Rolle.

Ist es daher klug, den Bürgern mit dem scharfen Schwert des Strafrechts zu kommen und alles verbieten zu wollen, was auch nur den Versuch einer Hilfe zum Sterben darstellen könnte? Nein, denn für kluge Entscheidungen am Lebensende braucht es Spielräume – keine Drohgebärden.

Grundsätzlich aber tut die kontroverse Debatte über das Für und Wider der Sterbehilfe dem Land gut: Sie drängt die Regierung dazu, Hospize und Palliativmedizin zu stärken. Sie drückt der Ärzteschaft eine Diskussion über ihr Standesrecht auf, das in den meisten Bundesländern Sterbehilfe streng verbietet – zu streng, wie viele Ärzte finden. Und sie trägt die Frage in die Familien, wie sich die Angst vor dem Sterben nehmen lässt. Sicher nicht mit dem Strafrecht.